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Die Roten Listen bedrohter Tier- und Pflanzenarten

Aktualisiert: 4. Nov. 2022

Sie sind ein bedeutendes Werkzeug des Natur- und Artenschutzes. In den Roten Listen sind akribisch genau jegliche Daten über den Gefährdungsstatus jeder Art weltweit aufgelistet. Jährlich neu überdacht und überarbeitet von der Weltnaturschutzunion (IUCN) entstehen aktuelle Werke, die regelmäßig einen neuen Überblick über die Gesamtlage verschaffen. Aber auch Staaten, Regionen und unsere Bundesländer veröffentlichen eigene Rote Listen. Was also genau steckt eigentlich hinter diesen "geheimnisvollen Namen"?

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Der Wolf (Canis lupus) ist hierzulande wieder im Vormarsch. Dank seines strengen Schutzstatus erholt sich sein europäischer Bestand wieder.

Das erste Mal veröffentlicht im Jahr 1966 durch die International Union for the Conservation of Natur and Natural Resources (IUCN), einer weltweit tätigen Naturschutzorganisation, sorgen die Roten Listen seither in großer Regelmäßigkeit für einen aktuellen und detaillierten Einblick in den Gefährdungsstatus unsere Tier-, Pilz- und Pflanzenwelt.


(Inter)Nationaler Artenschutz durch Rote Listen


Die Roten Listen umfassen eine Sammlung verschiedener Werke. In ihnen festgehalten sind alle notwendigen Informationen, die über den Gefährdungsstatus einer Art Auskunft geben. Rote Listen liegen in verschieden Bänden und Fassungen vor. Diese unterscheiden sich nicht nur geographisch (Länder, Staaten, Regionen), sondern behandeln mitunter ausschließlich einzelne Organismengruppen (Vögel, Säugetiere, Pflanzen, u.a). Seit 1994 existieren ebenfalls Rote Listen zu Biotoptypen.


Internationaler Artenschutz

So erscheinen seit 1966 die Roten Listen gefährdeter Arten von der International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) zu den weltweit gefährdeten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, welche man allerdings seit einigen Jahren auch im Internet einsehen kann:



Die IUCN oder auch IUCN Red List of Threatened Species, gegründet 1964, ist die Urmutter eines Gedanken, der sich über die Jahre zu einem globalen System entwickelt hat:



Über die Zeit entstand so ein komplexes Projekt an dem sich verschiedene Staaten, Bundesländer oder politische Verbände beteiligten. Veröffentlicht wurden im Folgenden auch Listen zu Regionen, wie z.B. dem europäischen Kontinent oder dem Ostseeraum, welche international auch als "Rote Bücher" bekannt sind.


Nationaler Artenschutz

In Deutschland entstanden unter Zuständigkeit des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) 1996 und 1998 erstmalig die Rote Listen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands. Seither kontinuerlich und sorgfältig aktualisiert, erschienen im Laufe der Jahre weitere Listen. Hierzu zählt beispielsweise die 2009 in Berlin veröffentlichte Rote Liste gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands - Band 1: "Wirbeltiere", welche seitdem alle 10 Jahre unter der Mitarbeit zahlreicher ehrenamtlich arbeitender Experten/innen erneuert wird. Hinzukamen 2011 Band 3: "Wirbellose Tiere" (Teil 1) und Band 6: "Pilze" (Teil 2) - Flechten und Myxomyceten. Es folgte die aktualisierte Rote Liste der Meeresorganismen Deutschlands 2014 sowie weitere aktuelle Exemplare, welche alle auf der Hompage des BfN einzusehen und zu erwerben sind:



In Deutschland erfolgt die Koordination und Erstellung der bundesweiten Roten Listen durch das Rote Liste Zentrum. Fachlich betreut durch das BfN und finanziert vom Bundesumweltministerium, existieren bis heute 6 Bände der Roten Liste gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Deutschlands.


Darüberhinaus veröffentlichte das Nationale Gremium Rote Liste Vögel im Auftrag des Deutschen Rats für Vogelschutz e.V. die erste Rote Liste der Brutvögel Deutschlands im Jahr 1971. So informiert das Gremium seither, in mittlerweile 6 Bänden durch eingenverantwortliche Zusammenarbeit verschiedener Experten/innen, alle 6 Jahre über den Zustand der Avifauna Deutschlands.


Aber auch die verschiedenen Bundesländer geben unter Leitung der/des jeweiliegen Umwelt- und Naturschutz Behörde oder Ministeriums eigene Rote Listen heraus.


Wie funktionieren Rote Listen?


Rote Listen dokumentieren den Zustand jeder einzelnen Art unter Berücksichtigung des jeweiligen Lebensraums, der Taxonomie, der Populationsgröße, der Nutzung durch den Menschen, verschiedener Gefährdungsfaktoren (z.B. durch Verfolgung, Lebensraumzerstörung, Verdrängung), der Verbreitung und der Ökologie. Mit Zustand ist also nicht nur die bloße Anzahl lebender Individuen einer Spezies gemeint.


Wie ermitteln man nun also den genauen Gefährdungsstatus?


Die Einstufung einer Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten erfolgt über sogenannte Rote-Liste-Kategorien. Untenstehend findet sich nach der Roten Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands des Bundesamtes für Naturschutz (1996) ein solcher Kategoriebaum in Tabellenform:

Kürzel

Kategorie

0

ausgestorben oder verschollen

1

vom Aussterben bedroht

2

stark gefährdet

3

gefährdet

R

extrem selten

G

Gefährdung unbekannten Ausmaßes

D

Daten unzureichend

V

Vorwarnliste

*

ungefährdet

-

kein Nachweis oder nicht etabliert

#

nicht bewertet

Aus den gesammelten Informationen lassen sich auch Populationstrends abschätzen. Wieso eigentlich? Wichtig ist zu wissen: Es zählt nicht bloß jedes Individuum. Vielmehr spielt (auch) die Fortpflanzungsfähigkeit eine Rolle. Nur durch erfolgreiche, wiederholte Fortpflanzung in einem intakten Ökosystem, können Arten auf Dauer weiter bestehen. Gibt es nicht genug fortpflanzungsfähige Angehörige und/oder verschlechtern sich die Lebensbedingungen, so verschwinden über eine geraume Zeit zunächst Populationen verschiedenener Regionen (z.B. die Population der Kohlmeise in Deutschland) und letztendlich stirbt, über Kurz oder Lang, eine ganze Art (z.B. die globale Anzahl an Kohlmeisen) aus.


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Auch der Feldhase (Lepus europaeus), zählt zu den Verlierern. Die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft rauben Meister Lampe zunehmend seine Lebensgrundlagen.



Wer bestimmt den Gefährdungsstatus?


Die Bestimmung erfolgt durch den jeweiligen Artenkenner bzw. die jeweilige Artenkennerin, welche hierzulande in Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ministerium oder der Landesbehörde geschieht.


Was sind Rote Listen?


Rote Listen sind umfangreiche wissenschaftliche Arbeiten aus Expertenhand. Sie sind grundsätzlich Sachverständigengutachten, die hier in Deutschland dem Gesetzgeber und Behörden lediglich zur Information für Handlungen in Bezug auf Arten-, Natur- und Umweltschutz dienen. Sie sind bisweilen nur in wenigen Staaten, wie der Schweiz, rechtswirksam.


Warum brauchen wir Rote Listen?


Rote Listen sind ein kritischer Indikator für die Gesundheit der weltweiten Biodiversität (IUCN 1964). Für die Gesundheit unseres Planeten. Der NABU nennt sie passenderweise das "Fieberthermometer des Naturschutzes". Wir brauchen Rote Listen um zu verstehen wie es um den Globus, auf dem wir alle leben, bestimmt ist. Gemäß dem Kredo: "Wir können nur schützen, was wir kennen." Und so schützen wir durch Wissen, indem wir es als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage für Gesetzgeber und Behörden anwenden. Hierzu hat das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) in NRW eine anschauliche Übersicht erstellt:


Entscheidungshilfen und Beurteilungsgrundlagen ...


... für naturschutzfachliche Konzeptionen zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz.

... bei umweltrelevanten Eingriffen und landschaftsbezogenen Planungen.

... in rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Naturschutz betreffen.

... bei der Entwicklung von Leitbildern für die Landschaft.

... sowie in der Funktion eines Indikators im Zeitschnittvergleich zur Darstellung des

Zustandes der Biodiversität in Umweltberichten.


Rote Listen schaffen ein Bewusstsein. Sie informieren und nehmen Einfluss. Durch Rote Listen kann sich ein Jeder regelmäßig über die aktuelle Situation, den aktuellen (Gefährdungs)zustand unserer Natur einen genauen Eindruck verschaffen.


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Einst war sie ein weit verbreiteter Vogel des Offenlandes. Heute nehmen die Bestände der Feldlerche (Aulada arvensis) stark ab. Schuld ist der Lebensraumschwund.



Welche Rolle spielt die IUCN Red List of Threatened Species?

Die IUCN ist die wohl umfangsreichste Quelle in Hinblick auf den Gefährdungsstatus von Arten weltweit. Sie ist bedeuten und unverzichtbar. Die Daten der IUCN Red List dienen nicht nur Regierungen als Referenz, auch Wildtierbehörden und Departments, Non-Governmental Organisations (NGOs), Umweltplaner, Bildungseinrichtungen, Studenten und Unternehmenswelten orientieren sich an den Roten Listen der IUCN. Sie übet damit einen sehr großen und wichtigen globalen Einfluss auf den Schutz der Vielfalt unseres Planten aus und somit auf unsere aller Lebensgrundlage.


Der Diversitäts-Komplex


QUELLEN


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/rote-listen

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

IUCN Red List of Threatened Species

Rote Listen Zentrum

Margret Binot-Hafke et al.: Einleitung und Einführung in die neuen Roten Listen. In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands (= Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1)), Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn 2009, S. 9–18.

Francis Cordillot, Gregor Klaus: Gefährdete Arten in der Schweiz. Synthese Rote Listen, Stand 2010, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern 2011

Deutschen Rats für Vogelschutz e.V.

Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste



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